P1 Schallerzeuger
Was ist Kategorie P1?
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände generell werden in Kategorien eingeteilt.
Die Kategorien, die ein „F“ beinhalten sind grundsätzlich Feuerwerkskörper (F1 -F4). Daneben gibt es auch technische Feuerwerkskörper (für den Einsatz auf Bühnen und in anderen Shows), diese tragen den Buchstaben „T“ in der Bezeichnung (T1, T2). In der Kategorie P1 sind sonstige pyrotechnische Gegenstände eingeordnet, die kein Feuerwerk sind. Dort finden sich z.B. Gurtstraffer und Airbagpatronen (ja, da ist tatsächlich Pyrotechnik im Spiel). Auch Notsignale können in der Kategorie P1 eingeordnet sein.
Gegenstände der Kategorie P1 können ganzjährig von volljährigen Personen gekauft werden.
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Was ist ein Schallerzeuger?
Ein Schallerzeuger ist eben kein Feuerwerkskörper im herkömmlichen Sinn des Vergnügungsfeuerwerkes. Schallerzeuger (engl. Soundemitter) sind zur Erzeugung eins akustischen Signals, das kann ein Knall, ein Pfeifton oder auch beides sein.
Im Unterschied zu den Knallkörpern aus der Kategorie F2 dürfen Schallerzeuger auch Blitzknallsatz (BKS) oder eine größere Menge an Schwarzpulver enthalten. So dürfen in der Kategorie F2 maximal 6 g Schwarzpulver enthalten sein und der Schalldruck darf 120 dB in 8 m nicht übersteigen. Für die Kategorie P1 gelten diese Vorgaben nicht. Blitzknallsatz ist in Deutschland für Knaller der Kategorie 2 nicht erlaubt.
BKS ist im Unterschied zu Schwarzpulver ein Metallsatz, d.h. dieses Pulver besteht aus feinem Metallpulver (üblicherweise Aluminium) und einem Oxidationsmittel (etwa Kaliumnitrat oder Kaliumperchlorat). Dieser Satz hat eine weitaus größere Energie als Schwarzpulver und besitzt somit eine deutlich größere „Sprengkraft“. In den umgangssprachlich „Polenböller“ genannten Knallkörpern ist typischerweise BKS als pyrotechnischer Satz enthalten.
Schallerzeuger sind also keine Böller, Silvesterknaller im üblichen Sinn.
In den letzten Jahren haben diverse Hersteller und Importeure versucht, die strengen Einschränkungen der europäischen, bzw. deutschen Gesetzgebung zu umgehen, indem sie Knallkörper, die etwas lauter als die zulässigen Grenzen der in der Kategorie F2 waren oder auch Blitzknaller (die in Deutschland ansonsten nur Inhabern einer Erlaubnis nach dem SprengG zugänglich sind) in der Kategorie P1 zuzulassen.
Allerdings haben die Behörden mittlerweile darauf reagiert und die Vorschriften derart angepasst, dass die Wirkung von Schallerzeugern der Kategorie P1 nicht mehr über die Wirkung von Knallkörper der Kategorie F3 hinausgeht.
Wofür sind Schallerzeuger da?
Schallerzeuger unterliegen anderen Vorgaben als das sogenannte „Lustfeuerwerk“. Sie dürfen aufgrund der Anforderungen des Einsatzgebietes lauter sein, daher gelten auch größere Sicherheitsabstände. Schallerzeuger sind an einen Verwendungszweck gebunden, dürfen also ausdrücklich nicht zu Vergnügungszwecken gezündet werden. Der zugelassene Verwendungszweck ist jeweils vom Hersteller auf der Packung angegeben.
Funke Schallerzeuger der Gruppe „China-Böller“ beispielsweise sind zum Einsatz bei historischen Nachstellungen oder bei der Brauchtumspflege zugelassen. Andere Schallerzeuger sind zur Schädlingsabwehr oder -vergrämung gedacht. Schallerzeuger werden unter anderem in der Landwirtschaft, an Flughäfen oder bei Reinactments (Nachstellung von Schlachten) eingesetzt.
Das Zünden von Schallerzeugern an Silvester ist also nicht zulässig, es sei denn, man stellt ein historisches Silvester nach und der jeweilige Schallerzeuger ist auch für diesen Zweck freigegeben.