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Feuerwerk Genehmigung und genehmigungsfreies Feuerwerk

Welche Gesetze muss ich bei einem privaten Feuerwerk beachten?

Gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit einer solchen Feuerwerk Ausnahmegenehmigung für Hochzeitsfeuerwerke oder anderen privaten Feuerwerken sowie auch Feste für Vereine oder Firmen, ist die 1.Sprengstoffverordnung, die bei uns in Deutschland auch die Themen Feuerwerk und Feuerwerkskörper für den privaten und gewerblichen Gebrauch regelt. (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der hier aufgeführten Gesetze und Verordnungen)

Hier besagt §23 1.SprengV.
(1)Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, also Silvesterfeuerwerkskörper, dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach §7 oder §27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach §20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist verboten.

Erlaubnisscheininhaber und Befähigungsscheininhaber sind ausgebildete Pyrotechniker. D.h. für alle anderen Personen ohne Erlaubnis oder Befähigung, sprich der Normalbürger, gilt dieses Verbot Feuerwerke unter dem Jahr ohne Genehmigung zu zünden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die das Abbrennen von Feuerwerkskörper unter dem Jahr zu Hochzeit oder Geburtstag erlaubt.

Hier besagt §24 1.SprengV
(1)Die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §20Abs.1 und 2, des §21Abs.1 und des §23 Abs.1 aus begründetem Anlass (also Hochzeit, Geburtstag, Dorffest, Mitarbeiterfest, Jahrestag etc.) Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung zu Verwendung von Feuerwerkskörper für ein privates Feuerwerk ist öffentlich bekannt zu geben.

In der Regel wird für den Einzelfall entschieden. Der Paragraph sagt aber ganz deutlich, dass die Gemeinde eine Genehmigung für das Feuerwerk erteilen kann, aber nicht muss. Wenn Sie ein Hochzeitsfeuerwerk, Geburtstagsfeuerwerk oder auch ein Feuerwerk zu einem anderen besonderen Anlass zünden möchten ist es auf jeden Fall ratsam bei der Gemeinde oder Stadt sich über folgende Punkte zu informieren:

  • Wird ein Feuerwerk zu Hochzeit oder Geburtstag überhaupt genehmigt
  • Was kostet eine solche Genehmigung für ein Feuerwerk (meist zwischen 0-50€)
  • Welche Auflagen sind zu erfüllen, wird aus Lärmschutzgründen beispielsweise nur ein leises Bodenfeuerwerk genehmigt
  • Welche Feuerwerkskörper dürfen gezündet werden (Batterie, Raketen, Böller, etc.)
  • Wie lange dauert es, bis die Genehmigung für das Feuerwerk zugestellt wird.

Sie bestellen in unserem Feuerwerkskörper Shop Ihr Feuerwerk, Ihre Bestellung versenden wir auf dem schnellsmöglichen Weg, dennoch sollten Sie für die Bezahlung und Lieferung der Feuerwerkskörper mindestens eine Woche an Zeit einplanen. Vor allem deshalb, da Feuerwerkskörper als Gefahrgut versendet werden müssen und deshalb strengen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind, die den gewerblichen Transport mittels Speditionen oder Paketdiensten betreffen.

Nur mit einer solchen Feuerwerk Genehmigung dürfen wir Ihnen Silvesterfeuerwerkskörper, die Sie im Onlineshop bestellen, unter dem Jahr für ein Feuerwerk zur Hochzeit, einem Feuerwerk zum Geburtstag oder Betriebsfeiern und ähnlichen Festen aushändigen.

Denn hier besagt §21 1. SprengV.:
(1)Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, also Silvester Feuerwerkskörper, dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach §24Abs.1 besitzt.

Was kann ich tun, wenn ich keine Feuerwerk-Genehmigung erhalte?

Häufigster Grund für eine Ablehung Ihres Antrages auf eine Genehmigung für ein privates Feuerwerk zum selbst zünden ist die mögliche Lärmbelästigung der Bürger. Hier haben die Gemeinden oder Städte häufig große Sorge, dass sich Bürger wegen des Lärms beschweren und manch Bürgermeister hat auch Angst nicht wiedergewählt zu werden. Hierfür gibt es allerdings eine einfache Lösung, die aber die wenigsten kennen und leider viel zu selten in Betracht gezogen wird, "Leises Feuerwerk". Es gibt mittlerweile sehr viele leise Feuerwerkskörper, auch Höhenfeuerwerk aus Feuerwerksbatterien und Verbundfeuerwerk. Gehen Sie doch einfach mit diesem Vorschlag nochmal zum Amt, zeigen Sie die dem Sachbearbeiter die Effektvideos der leisen Feuerwerkskörper, Sie werden sehen, in vielen Fällen führt dies zum Erfolg. Zweithäufigster Absagegrund sind Bedenken wegen Waldbränden. Hier greifen die Waldbrandgesetze der jeweiligen Bundesländer. Hierfür gibt es als Alternative nur genehmigungsfreies Feuerwerk. Der Brandschutz sollte aber bei jedem Feuerwerk beachtet werden.

Gibt es genehmigungsfreies Feuerwerk? 

Ja, das gibt es. Grundsätzlich benötigen Sie für Feuerwerkskörper der Kategorien T1 und P1 keine Genehmigung. Für Bühnenfeuerwerk bzw. Feuerwerk der Kategorie T1 sind andere gesetzliche Vorschriften zu beachten, wie etwa beim normalen Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2). Trotzdem gelten auch bei genehmigungsfreiem Feuerwerk Regelungen für Ruhezeiten u.a.

Gesetzliche Vorgaben Bühnenfeuerwerk der Kategorie T1

Laut §6 1.SprengV. handelt es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände bzw. Feuerwerkskörper zur Verwendung auf Bühnen oder Shows. Eine Ausbildung oder Fachkunde ist für diese Feuerwerkskörper nach dem Gesetz für den Verkauf des Bühnenfeuerwerks nicht vorgesehen. Jedoch ist ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. §22 der 1.SprengV. schließt aber nicht aus, dass Feuerwerkskörper der Kategorie T1, also Bühnenfeuerwerk, unterm Jahr nicht auch an den normalen Endverbraucher abgegeben werden drüften. Die Verwendung von T1-Feuerwerkskörper für private Zwecke zu Hause ist im Sprengstoffgesetz anscheinend nicht eindeutig geregelt. In §23 wird nur der Erlaubnisscheininhaber (Pyrotechniker) erwähnt, der ein Feuerwerk anzeigen muss und auch die Verwendung auf öffentlichen Plätzen oder in z.B. Theatern vorher die Einverständnis der Brandschutzbehörde einholen muss.

T1 Feuerwerk ohne Genehmigung kaufen

Sie können bei uns Feuerwerkskörper der Kategorie T1 kaufen, allerdings nur für die Verwendung für technische Zwecke, Shows, Videos und dergleichen, aber nicht für öffentliche Darbietungen (öffentlich bedeutet, jeder darf kommen, nicht ausschließlich geladene Gäste). Sie müssen darüber hinaus mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gebrauchshinweise auf dem Gegenstand/Feuerwerkskörper bzw. der Verpackung des Feuerwerkskörpers sind unbedingt zu beachten!

P1 Feuerwerk

Die Kategorie P1 umfasst nicht viele Feuerwerkskörper, häufig handelt es sich um Schallerzeuger, die umgangssprachlich auch als Böller oder Knaller bezeichnet werden. Böller und Knaller sind jedoch typischerweise in die Kategorie 2 eingestuft. Weitere Infos im Shop unter Wissen zu Feuerwerkskörper.

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