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Was sind Feuerwerkskörper?

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1-F4, die in Feuerwerken eingesetzt werden. Feuerwerkskörper sollen also die Zuschauer erfreuen und begeistern. Dem gegenüber stehen pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, zum Beispiel Bühnenfeuerwerk der Kategorie T1 oder sonstige Pyrotechnik der Kategorie P1.

Welche Feuerwerkskörper sind für Privatpersonen erlaubt?

Feuerwerkskörper werden europaweit nach der Richtlinie Pyrotechnische Gegenstände 2013/29/EU und der Norm EN 15947 in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Die Kategorie F1, das sogenannte Jugendfeuerwerk oder Kleinstfeuerwerk, beinhaltet kleine Feuerwerkskörper mit sehr geringem Gefährdungspotential. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen in Deutschland ab 12 Jahren das ganze Jahr über frei gekauft und verwendet werden.

  • Die Kategorie F2, das sogenannte Silvesterfeuerwerk oder Kleinfeuerwerk, beinhaltet Feuerwerkskörper mit geringem Gefährdungspotential. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in Deutschland von volljährigen Personen zu Silvester gekauft und verwendet werden. Auch unter dem Jahr dürfen diese Feuerwerksartikel gekauft und gezündet werden, sofern vorab beim zuständigen Ordnungsamt eine Genehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV eingeholt wurde.

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F3 hingegen sind nur für Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis nach §27 SprengG (sogenannter Pyrotechnikerschein). Die F3 Feuerwerkskörper stellen ein mittleres Gefährdungspotential dar und dürfen nur von dazu berechtigten Personen gekauft und gezündet werden.

  • In die Kategorie F4 sind Feuerwerkskörper für professionelle Feuerwerke eingestuft. Die F4 Feuerwerkskörper dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern verwendet werden, die einen entsprechenden Lehrgang besucht haben und eine Erlaubnis nach §7 SprengG oder §27 SprengG besitzen.

 

Für Privatpersonen sind in Deutschland lediglich die Kategorien F1 und F2 erlaubt. Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist hingegen eine pyrotechnische Erlaubnis nach §27 oder §7 SprengG notwendig.

Welche Feuerwerkskörper sind verboten?

In Deutschland sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk, ab 12 Jahren) und der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk, ab 18 Jahren) im stationären Handel und im Feuerwerk Shop erhältlich. Alle im Feuerwerksverkauf erhältlichen Feuerwerkskörper müssen entsprechend der geltenden Normen zugelassen sowie geprüft sein und weisen ein CE-Kennzeichen mit Prüfnummer aus. 

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) sowie F4 (Großfeuerwerk) dürfen von Privatpersonen hingegen nicht gezündet werden. Hierfür ist eine entsprechende Erlaubnis (Pyrotechnikerschein) notwendig. 

Illegale Feuerwerkskörper oder selbstgebaute Feuerwerkskörper ohne CE-Zulassung sind verboten und dürfen weder besessen noch verwendet werden. Einfuhr und Besitz dieser umgangssprachlich als Polenböller bezeichneten Feuerwerkskörper ist strafbar, auch für Pyrotechniker.

Welche Arten von Feuerwerkskörpern gibt es?

Feuerwerkskörper werden in Höhenfeuerwerk, Bodenfeuerwerk und Knallfeuerwerk unterteilt. Im Bereich Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) gibt es typischerweise die folgenden Feuerwerkskörper Haupt-Arten:

  • Batteriefeuerwerk und Verbundfeuerwerk:
    Eine Feuerwerksbatterie besteht aus mehreren Abschussrohren, die intern mit einer durchlaufenden Zündschnur verbunden sind. Beim Batteriefeuerwerk ist der Effektsatz in einer Hülse eingebracht. Diese sogenannte Bombette wird zusammen mit einer Treibladung (Schwarzpulver) im Feuerwerksrohr verbaut. Nach dem Anzünden am äußersten Ende brennt die Anzündschnur ins erste Feuerwerksrohr, entzündet die Ausstoßladung, welche die Bombette in den Himmel schießt und dort zerlegt die Bombette und gibt die Effektsterne frei. Gleichzeitig brennt die interne Zündschnur zum zweiten Feuerwerksrohr usw.
    Ein Verbundfeuerwerk besteht aus mehreren Feuerwerksbatterien, die auf einer Grundplatte aufgeklebt und mit Zündschnüren verbunden sind, so dass man das Verbundfeuerwerk nur 1x anzünden muss.

  • Silvesterraketen:
    Die Feuerwerksraketen zählen ebenfalls zum Höhenfeuerwerk, haben jedoch im Gegensatz zum Batteriefeuerwerk einen Eigenantrieb, den sogenannten Treibsatz, welcher der Silvesterrakete Schub verschafft.

  • Böller und Knaller: Knallkörper wie Kanonenschlag, Chinaböller oder Reibkopfböller bestehen in der regel aus einer zylindrischen Papphülse, die mit verdämmten Schwarzpulver gefüllt ist. Je besser die Hülse und Verdämmung desto lauter ist der Böller.

  • Vulkane, Fontänen und weiteres Leuchtfeuerwerk: Sprühende Vulkane und Fontänen gehören zum Bodenfeuerwerk. Daneben gibt es noch weiteres Leuchtfeuerwerk wie zum Beispiel aufsteigende Feuervögel oder Cracklingbälle.

 

Wie und Wo werden Feuerwerkskörper hergestellt?

Es gibt ein paar kleine Feuerwerk Manufakturen in Deutschland, die sich auf Nischenartikel spezialisiert haben, wie zum Beispiel Apel Feuerwerk (Bühnenfontänen), Bavaria Fireworks (Bühnenfeuerwerk, Großfeuerwerk) oder Zink Feuerwerk (Silvesterraketen und Großfeuerwerk). Der Großteile der Feuerwerkskörper wird allerdings in China hergestellt. Die Region um Liuyang in der Hunan Provinz ist eine Hochburg der Feuerwerksartikel Produktion. Obwohl schon etliche Produktionsschritte automatisiert wurden und es mittlerweile auch vollautomatische Maschinen für die Feuerwerksbatterie-Herstellung gibt, so bleibt dennoch ein Großteil Handarbeit. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Produktions-Bedingung aber merklich verbessert und reichen an deutsche Standards heran. Die Fabriken werden von den Behörden engmaschig überwacht und Sicherheitsverstöße werden streng bestraft. Nichtsdestotrotz ist die Feuerwerksherstellung natürlich gefährlich, bei Unachtsamkeiten können Unfälle passieren, sowohl in China als auch Europa. Deswegen darf man auf keinen Fall Feuerwerk selbst herstellen oder illegale Feuerwerkskörper kaufen.

Welche Feuerwerkskörper sind die besten?

Die besten Feuerwerkskörper sind geschmackssache. Jeder Mensch hat andere Vorstellungen vom besten Feuerwerkskörper. Wir von Röder Feuerwerk als Fachhändler können aber natürlich ein paar Tipps geben und unsere persönlichen Favoriten nennen:

  • Bestes Verbundfeuerwerk: mittlerweile gibt es viele sehr gute Verbundfeuerwerke von den verschiedensten Feuerwerksherstellern. Unsere Top 3 der besten Verbundfeuerwerke sind: Jubelbox von Röder Feuerwerk, Transbomber von Geisha-Rubro und Lets Fetz von Röder Feuerwerk.

  • Beste Feuerwerksbatterie: Die Batterie DANKE von Röder Feuerwerk bietet abwechslungsreiche und hochwertige Feuerwerkseffekte zum Spitzenpreis. Aktuell ist Röder Feuerwerk DANKE daher unsere meistverkaufte Feuerwerksbatterie. Weitere Highlights sind Double Deck Red von Xplode, Nightfall von Funke und viele mehr.

  • Beste Böller: die besten Knaller kommen von Funke (z.B. Funke China Böller D, Honey Badger), Di Blasio Elio (z.B. Cobra P1) oder Fireevent (The King). 

  • Bester Feuerwerks-Vulkan: die Schweizer Super-Vulkane der Firma Bugano aus der Schweiz gibt es in zehn verschiedenen Effektvarianten.

  • Beste Silvesterrakete: die derzeit besten Feuerwerksraketen kommen von Funke Feuerwerk oder Zink Feuerwerk. Aber die Röder Royal Raketen haben das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. 

  • Bestes Leuchtfeuerwerk: sehr beliebt sind aktuell Cracklingbälle wie der Titanball Groß von Argento oder Big Balls von Xplode sowie die aufsteigenden Feuervögel namens Moskitos von Lesli.

Wo kauft man am besten Feuerwerkskörper?

Die besten Feuerwerkskörper erhält man im Fachhandel, ob beim Verkauf beim kleinen Pyrotechniker um die Ecke oder im Online-Fachhandel wie Röder Feuerwerk. Röder Feuerwerk ist der führende Online-Shop für Feuerwerkskörper und bietet eine besonders große Auswahl an Silvesterfeuerwerk verschiedenster Hersteller. Bei Röder Feuerwerk wird jeder Feuerwerksartikel vorher getestet, nur die besten Feuerwerkskörper werden in den Feuerwerk Shop aufgenommen. Bei Röder Feuerwerk finden Sie also das beste Silvesterfeuerwerk!

Darf man Feuerwerkskörper im Internet bestellen?

Nach §21 der 1 SprengV darf Silvesterfeuerwerk außer im Versandhandel nur in Verkaufsräumen an den Endverbraucher überlassen werden. Somit darf man Feuerwerkskörper im Internet bestellen und sich Feuerwerk nach Hause liefern lassen. Dies gilt natürlich nur für zugelassene Feuerwerkskörper und auch der Feuerwerksversand muss ordnungsgemäß ablaufen. Vertrauen Sie daher nur auf seriöse deutsche Feuerwerk Shops wie Röder Feuerwerk. 

Nicht erlaubt ist es hingegen in sogenannten Polenböller-Shops zu bestellen. Zum einen haben die dort angebotenen Feuerwerkskörper oftmals keine Zulassung und sind hochgefährlich. Und zum anderen erfolgt der Transport meist illegal per Post ohne jegliche Kennzeichnung. Der Postbote weiß also gar nicht welch explosive und gefährliche Fracht er auf seinem Fahrzeug hat. 

Wann werden Feuerwerkskörper verkauft?

Silvesterfeuerwerk darf frei (ab 18 Jahren) an den letzten drei Werktagen im Jahr verkauft werden. Der Silvesterverkauf beginnt also am 29. Dezember bzw. falls einer der drei Tage ein Sonntag ist, darf bereits ab dem 28. Dezember Feuerwerk verkauft werden.

Im Feuerwerk Onlineshop können Sie das ganze Jahr über Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) kaufen. Die Lieferung des Feuerwerks erfolgt dann zum 28. oder 29.12. Auch eine sofortige Lieferung ist möglich, sofern Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk außerhalb von Silvester vom zuständigen Ordnungsamt eingeholt haben. Außerdem dürfen Pyrotechniker und Gewerbetreibende ganzjährig Feuerwerkskörper erhalten.

Wann dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden?

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) darf man am 31.12 und 01.01 eines jeden Jahres ab 18 Jahren zünden. Laut Gesetz darf man also ganztägig am 31.12 und 01.01 Silvesterfeuerwerk zünden. Jedoch gibt es Einschränkungen: in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Reetdach-Haus) ist das Zünden von Feuerwerkskörpern generell verboten. Zudem kann jede Stadt oder Gemeinde in begründeten Fällen weitere zeitliche und räumliche Einschränkungen erlassen. Bitte fragen Sie daher am besten bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt nach ob es derartige Einschränkungen in Ihrer Stadt oder Gemeinde gibt.

Jugendfeuerwerk, also Feuerwerkskörper der Kategorie F1, hingegen dürfen ganzjährig von Personen ab 12 Jahren gekauft und frei verwendet werden. Aber natürlich müssen auch hier andere Vorschriften wie z.B. Nachtruhe eingehalten werden. 

Wie transportiert man Feuerwerkskörper?

Kleine Mengen Feuerwerkskörper dürfen Sie bis zu einem Gesamtgewicht von 50 kg (bei Gefahrgutklasse 1.4G) bzw. 5 kg (bei Gefahrgutklasse 1.3G) sowie maximal 3 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM) je Beförderungseinheit frei transportieren. Über diesen Grenzen dürfen Sie Feuerwerkskörper gemäß ADR unter folgenden Bedingungen transportieren:

  • Die Feuerwerksartikel sind in zugelassenen Gefahrgutkartons verpackt

  • Sie haben einen 2 kg Feuerlöscher im Fahrzeug dabei

  • Sie liegen unter 1000 Punkte, wobei 1 kg NEM 3 Punkte bei 1.4G bzw. 50 Punkte bei 1.3G entspricht. 

 

Beispiele: 

  • Sie transportieren ein Verbundfeuerwerk mit 2 kg NEM (1.4G) und eine Feuerwerksbatterie mit 0,5 kg NEM (1.3G). Dieser Feuerwerkskörper Transport ist freigestellt und ohne zusätzliche Vorkehrungen möglich, da die Gesamt-NEM unter 3 kg liegt.

  • Sie transportieren drei Verbundfeuerwerke mit je 2 kg NEM (1.4G) und eine Feuerwerksbatterie mit 0,5 kg NEM (1.3G). Auch dieser Transport ist möglich, da unter 1000 Punkte: 6 kg NEM 1.4G sind 18 Punkte und 0,5 kg NEM 1.3G sind 25 Punkte, zusammen also 43 Punkte. Allerdings müssen in diesem Fall die Feuerwerkskörper in Gefahrgutkartons verpackt sein und ein 2 kg Feuerlöscher muss dabei sein.

  • Sie möchten 10 Verbundfeuerwerke a 2 kg NEM (1.3G) und ein Verbundfeuerwerk a 2 kg (1.4G) transportieren. In diesem Fall hätte der Transport eine Punktzahl von 1006 und gilt als Gefahrguttransport, der nur unter strengen Auflagen und entsprechender Ausbildung möglich ist. Dies können Sie aber umgehen indem Sie z.B. die Feuerwerkskörper auf zwei Fahrzeuge aufteilen oder mehrmals fahren.

 

Generell darf man beim Transport von Feuerwerk nicht rauchen oder andere Gefahrstoffe (z.B. Reservekanister) im Auto haben.

In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn dürfen Feuerwerkskörper in der Regel nicht mitgenommen werden.

 

Wie lagert man Feuerwerkskörper?

Außerhalb eines genehmigten Lagers dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 nur unter Einhaltung bestimmter Mengengrenzen aufbewahrt werden. Gemäß Anlage 6 zum Anhang 2. SprengV gelten folgende Mengengrenzen im nicht gewerblichen Bereich:

In einem unbewohnten Raum (z.B. Keller) eines bewohnten Gebäudes dürfen also Feuerwerkskörper der Gefahrgutklasse 1.4G bis zu einer Gesamt-Nettoexplosivstoffmenge von 10 kg aufbewahrt werden.

Auf keinen Fall darf und sollte man Feuerwerkskörper in bewohnten Räumen oder sogar unter dem Bett aufbewahren.

Die höchstzulässige Nettoexplosivstoffmasse an Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 der Lagergruppe 1.4G kann in Gebäuden auf mehrere Räume gleicher Art verteilt werden, darf jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Aufbewahrungsräume in verschiedenen Brandabschnitten liegen.

 

Wie lange halten Feuerwerkskörper?

Feuerwerkskörper sind bei ordnungsgemäßer Lagerung sehr lange haltbar, in der Regel mindestens 10 Jahre. Wichtig ist, die Feuerwerksartikel trocken und fernab von offenem Feuer aufzubewahren. Die pyrotechnischen Effektsätze in den Feuerwerkskörpern sind oftmals hygroskopisch, ziehen also Wasser aus der Luft und können dadurch unbrauchbar werden.

 

Gibt es leise Feuerwerkskörper?

Feuerwerk muss nicht immer laut sein, es gibt mittlerweile auch viele schöne leise Feuerwerkskörper. Die meisten Feuerwerkseffekte brauchen einen Zerlegerknall um die Effektsterne am Himmel zu verteilen und um ein schönes rundes Feuerwerksbukett zu erzeugen. Es gibt aber auch einige ausgewählte leise Feuerwerkseffekte wie zum Beispiel Fische, Falling Leaves oder Feuertöpfe und Kometen. Diese besonderen leisen Feuerwerkseffekte haben technisch bedingt zwar eine kleinere Ausbreitung, sind jedoch mindestens genauso farbenfroh und haben meist eine viel längere Standzeit. Probieren Sie doch mal ein leises Verbundfeuerwerk wie PSSST oder SILENTIUM von Röder Feuerwerk. Sie werden staunen wie eindrucksvoll auch ein leises Feuerwerk sein kann.

 

Wie gefährlich sind Feuerwerkskörper?

Feuerwerk ist bei unsachgemäßer Handhabung gefährlich, auch illegale Feuerwerkskörper sind gefährlich. Kaufen Sie Feuerwerk daher nur bei vertrauenswürdigen Fachhändlern. Alle Feuerwerkskörper, die Sie bei einem seriösen Feuerwerkshändler wie zum Beispiel im Röder Feuerwerk Onlineshop kaufen, sind gemäß aktueller Vorschriften geprüft und weisen ein CE-Kennzeichen (inkl. Prüfnummer) auf. Bei ordnungsgemäßer Verwendung sind Feuerwerkskörper sehr sicher, Unfälle sind aber natürlich dennoch immer möglich. Feuerwerk sollte also immer mit dem nötigen Respekt behandelt werden. Achten Sie auf einen festen Stand (am besten gegen Umfallen sichern) und zünden Sie Feuerwerkskörper nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Publikum und schutzbedürftigen Objekten. Die meisten Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen:

  • Illegales Feuerwerk (z.B. Polenböller) oder selbstgebautes Feuerwerk ist extrem gefährlich. Manche Mischungen sind derart explosiv, dass diese schon bei Erschütterung explodieren können.

  • Großfeuerwerk kann in Laien-Händen zur tödlichen Gefahr werden. Großfeuerwerk darf nur von Profis verwendet werden, die wissen wie man damit umzugehen hat.

  • Falsche Handhabung wie beispielsweise das Zünden von Silvesterfeuerwerk in Menschenansammlungen oder bewusste Zuwiderhandlung gegen die Gebrauchsanweisung können zu Verletzungen, auch von Unbeteiligten, führen.

 

Wie handhabt man Feuerwerkskörper sicher und richtig?

Zünden Sie die Feuerwerkskörper, insbesondere Batteriefeuerwerk, am besten immer seitlich stehend mit ausgestrecktem Arm an. 

 

Achten Sie beim Anzünden der Feuerwerkskörper darauf, dass sich zu keinem Zeitpunkt Körperteile über dem Feuerwerksartikel befinden. 


Halten Sie immer den angegeben Mindest-Sicherheitsabstand zu Personen, Häusern, Fahrzeugen, leicht entzündlichen Gegenständen und anderen, schutzbedürftigen Objekten ein.


Achten Sie insbesondere bei Feuerwerksbatterien auf die richtige Platzierung unter Beachtung der Schussrichtung. Sichern Sie die Feuerwerkskörper gegen umfallen (z.B. Steine anlegen)

Weitere Hinweise haben wir hier für Sie zusammengefasst:

https://www.roeder-feuerwerk.de/sicherheitshinweise.pdf

 

Wie entsorgt man Feuerwerkskörper?

Bei der Entsorgung von Feuerwerkskörpern kann man folgende Fälle unterscheiden:

  • Ausgebrannte Feuerwerkskörper: Nach dem Abfeuern mindestens 15 Minuten im Sicherheitsabstand warten um sich nicht durch eventuelle Nachzünder zu gefährden. Im Anschluss vorsichtig dem Feuerwerksartikel nähern und gegebenenfalls mit Wasser tränken. Den Feuerwerkskörper an einer sicheren Stelle fernab von brennbaren Materialien mindestens 12 Stunden auskühlen lassen (Entzündungsgefahr durch Glutreste im Feuerwerkskörper) und anschließend im Restmüll entsorgen.

  • Blindgänger: Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig funktionieren, dann sollte man mindestens 15 Minuten im Sicherheitsabstand warten. Anschließend kann man sich dem Feuerwerksartikel vorsichtig nähern und falls vorhanden den Feuerwerkskörper über die Ersatzanzündschnur erneut starten. Sollte diese nicht vorhanden sein oder auch fehlschlagen, dann weicht man den Feuerwerkskörper am besten über Nacht in Wasser ein. Anschließend gibt man diesen mit feuchtem Sand in einen Müllbeutel und verschließt diesen. Der Müllbeutel kann im Restmüll entsorgt werden.

  • Feuerwerk Reste: Am besten trocken und sicher lagern und für nächstes Silvester aufheben. Falls Sie das Feuerwerk nicht aufheben möchten, freut sich vielleicht ein Nachbar darüber oder ansonsten können Sie es wie beim Punkt Blindgänger beschrieben entsorgen.

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