Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber abgegeben werden. Dies können Pyrotechniker sein aber auch viele Hobbyfeuerwerker sind im Besitz einer solchen Erlaubnis. Diese ist mit strengen Auflagen und zusätzlichen Kosten verbunden und daher nicht jedem zu empfehlen. Erlaubnisinhaber dürfen jedoch Feuerwerk F3 kaufen und zünden. Batteriefeuerwerk darf bis maximal 1000 g, Raketen bis 200 g und Fontänen bis zu 1000 g Nettoexplosivstoffmasse enthalten. Die im Feuerwerk Shop erhältlichen F3-Feuerwerkskörper können Sie erst nach Vorlage der Erlaubnis und Freischaltung bestellen.
Recht und Gesetz zu Kategorie F3 Feuerwerk, hier lesen was Sache ist!
(ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit)
Problematik: Zink 905 Bukett-Raketen
Warum dürfen Erlaubnisscheininhaber (bei F3, ohne Fachkunde) 200 g Raketen zünden, aber die Zink 905 mit 75 g nicht? Die EU-weit gültige CE-Norm sieht für Silvesterraketen der Kategorie F2 ( ab 18 Jahren verwendbar) eine maximale Satzmenge von 75 g NEM vor. F2-Raketen mit mehr als 20 g NEM dürfen in Deutschland aber nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG abgegeben und von diesen verwendet werden.Zink 905 Bukettraketen können Sie daher nur bestellen, wenn Sie vorher von uns freigeschalten wurden. Bitte senden Sie uns hierzu eine Kopie Ihrer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG zu. Wir werden Ihren Account dann für diese Artikel freigeschalten.