Pyrotechnische Munition
Pyrotechnische Munition ist nicht Gegenstand des Sprengstoffgesetzes, sondern fällt unter das Waffenrecht.
Pyrotechnische Munition ist in Deutschland in 2 Kategorien unterteilt: PM I und PM II.
PM II ist nur den Inhabern eines Munitionserwerbscheins vorbehalten. Darunter fallen beispielsweise auch die bekannten Vogelschreck-Geschosse. Auch wenn diese im Ausland als P1 erhältlich sind, in Deutschland gelten diese automatisch als PM II.
Im Waffengesetz (Anlage 1, Abschitt 1, Unterabschnitt 3) wird pyrotechnische Munition wie folgt definiert:
1.4
pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
1.4.1
pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),
1.4.2
unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
1.4.3
mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.
Weiter in Anlage 2, Abschitt 2, Unterabschnitt 1:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
.
.
.
1.10
pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt.
Unter PM I fallen z.B. Leuchtsterne, Pfeiff- und Ratterpatronen, sowie Effekte mit Schweif und oder Schütteffekt.
Wir führen ausschließlich pyrotechnische Munition der Kategorie PM I. Diese Munition ist in unterschiedlichen Kalibern erhältlich, üblicherweise 15 mm, für den Einsatz in zugelassenen Schreckschusswaffen. PM I darf ganzjährig ab 18 Jahren frei erworben werden, allerdings nicht in der Öffentlichkeit abgefeuert werden (wie Schreckschusswaffen allgemein). Die Nutzung auf befriedetem Grund ist legal, allerdings darf dabei kein Bestandteil der Munition das Grundstück verlassen. Um die Effekte abzufeuern ist ein entsprechender Aufsatz, ein Abschussbecher nötig. Diese Abschussbecher sind als Einzelvariante oder für den gleichzeitigen Abschuss mehrerer Effekte erhältlich.
Für den Abschuss sind selbstverständlich auch Platzpatronen notwendig, die die Effekte in die Luft bringen. Auch diese sind bei uns für das Kaliber 9 mm P.A.K und 6 mm Flobert erhältlich.